Beitragsordnung

Beitragsordnung
  1. Der Status eines Mitglieds erfolgt mit dem Vereinsbeitritt und wirdbemessen nach dem sozialen, wirtschaftlichen und exekutiven Wirken inder öffentlichen Gesellschaft.
  2. Der Beitragsordnung liegen bestimmte Begrifflichkeiten und Bedeutungsinhalte zu Grunde. Dazu zählen:
    • Mitwirkung kann stehen für Kooperation, Mitbestimmung und Partizipation.
    • Mitwirkende sind Mitarbeiter, Mitglieder, natürliche, juristische undsonstige Personen, die eine Gesellschaft, ein Unternehmen, System oderGeschäftsmodell durch Zahlungen, Beiträge, Transferleistungen oderdergleichen wirtschaftlich und sozial tragen.
    • Mitarbeiter sind Personen im Sinne § 7 Abs. 1 SGB IV, die in einemBeschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeitausüben.
    • Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die einerKörperschaft oder Gruppe zugehören oder diese bilden.
  3. Der Beitragsberechnung liegt ein Jahresbeitrag und ein Aufschlag zuGrunde. Der Aufschlag ist abhängig von der Anzahl der Mitwirkendeneiner Gesellschaft, eines Systems, Unternehmens oder Geschäftsmodells.
    1. Für Organisationen, deren wirtschaftliches Jahresergebnis imWesentlichen durch Arbeitsleistung finanziert ist, entsteht einAufschlag von 1,5 Prozent = 0,015 Anteil des Jahresbeitrags für jeweils1000 Mitwirkende.
    2. Für Organisationen, deren wirtschaftliches Jahresergebnis imWesentlichen durch Beitragsleistung finanziert ist, entsteht einAufschlag von 1,5 Promille = 0,0015 Anteil des Jahresbeitrags fürjeweils 1000 Mitwirkende.
    3. Der Beitragsberechnungsbasis C.1) oder C.2) liegt der Jahresbeitrag für bis zu 1000 Mitwirkenden zu Grunde.

1.0) Natürliche Person, als Personalität keiner anderen Mitgliedergruppe zurechenbar
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 12,00 EUR.

2.0) Natürliche Person in freien Berufen sowie in Heilkunde und Dienstleistung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 20,00 EUR, der Jahresbeitragbeträgt 240,00 EUR.Für Partnergesellschaften oder Personengesellschaften dieserMitgliedsgruppe entsteht ein Aufschlag von monatlich 10,00 EUR. DerMitgliedsbeitrag beträgt monatlich 30,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt360,00 EUR.

3.0) Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und Personengesellschaften
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich30,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 360,00 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und Personengesellschaften biszu 1000 Mitwirkenden entsteht ein Aufschlag von monatlich 20,00 EUR. DerMonatsbeitrag beträgt 50,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 600,00 EUR.Für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und Personengesellschaften mitmehr als 1000 Mitwirkenden gelten die Regelungen gemäß C.) C.1 – 3)Für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und Personengesellschaften, dienachweislich der Regelungen für Kleinunternehmer unterliegen, beträgtder Mitgliedsbeitrag € 5,00 pro Monat, der Jahresbeitrag beträgt €60,00.

4.0) Interessengruppen, keiner juristischen Person oder anderer Mitgliedergruppe zurechenbar
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich30,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 360,00 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für Interessengruppen bis zu 1000 Mitwirkenden entsteht ein Aufschlagvon monatlich 20,00 EUR. Der Monatsbeitrag beträgt 50,00 EUR, derJahresbeitrag beträgt 600,00 EUR.Für Interessengruppen mit mehr als 1000 Mitwirkenden gelten dieRegelungen gemäß C.) C.1 - 3)

5.0) Juristische Person als Kapitalgesellschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich40,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 480 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für juristische Personen bis zu 1000 Mitwirkenden entsteht ein Aufschlagvon monatlich 20,00 EUR. Der Monatsbeitrag beträgt 50,00 EUR, derJahresbeitrag beträgt 600,00 EUR.Für juristische Personen mit mehr als 1000 Mitwirkenden gelten dieRegelungen gemäß C.) C.1 – 3)

6.0) Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich50,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 600,00 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für Körperschaften dieser Mitgliedsgruppe bis zu 1000 Mitwirkendenentsteht ein Aufschlag von monatlich 20,00 EUR Der Monatsbeitrag beträgt70,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 840,00 EUR.Für Körperschaften dieser Mitgliedsgruppe mit mehr als 1000 Mitwirkendengelten die Regelungen gemäß C.) C.1 – 3)

7.0) Öffentlich rechtliche Körperschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich60,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 720,00 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für öffentlich rechtliche Körperschaften bis zu 1000 Mitwirkendenentsteht ein Aufschlag von monatlich 20,00 EUR. Der Monatsbeitragbeträgt 80,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 960,00 EUR.Für öffentliche rechtliche Körperschaften mit mehr als 1000 Mitwirkendengelten die Regelungen gemäß C.) C.1 – 3)

8.0) Sonstige institutionelle juristische Autorität und nicht in anderer Mitgliedergruppe vertreten
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich80,00 EUR, der Jahresbeitrag beträgt 960,00 EUR bis zu 100 Mitwirkenden.Für Mitglieder dieser Mitgliedergruppe bis zu 1000 Mitwirkenden entstehtein Aufschlag von monatlich 20,00 EUR. Der Monatsbeitrag beträgt 100,00EUR, der Jahresbeitrag beträgt 1200,00 EUR.Für Mitglieder dieser Mitgliedergruppe mit mehr als 1000 Mitwirkendengelten die Regelungen gemäß C.) C.1 – 3)